Meine Vorsorgevollmacht - Die Vorsorge-Reihe

Inhalt

Beschreibung

Menschen, die jung und gesund sind und ein aktives, selbstbestimmtes Leben führen, beschäftigen sich häufig nicht mit themen wie Krankheit und tod.

Neben zunehmendem Alter können ein Unfall, eine schwere Erkrankung, eine körperliche, seelische oder psychische Beeinträchtigung auch bei jungen Menschen dazu führen, dass sie sich vorübergehend oder auch dauerhaft nicht ausdrücken und ihre Angelegenheiten nicht mehr oder nur noch eingeschränkt selbst regeln können. Wer wird dann für Sie Entscheidungen treffen, wenn Sie handlungsunfähig sein sollten? Wer kennt Ihre Wünsche und Vorstellungen und kann diese umsetzen?

Die Stiftung Deutsche Leukämie- & Lymphom-Hilfe hat sich dieses Themas angenommen und gibt dazu die Vorsorge-Reihe heraus.

Wenn Sie für die Wechselfälle des Lebens eigenverantwortlich und selbstbestimmt vorsorgen möchten, haben Sie hierzu verschiedene Möglichkeiten.

In einer Patientenverfügung dokumentieren Sie Ihren Behandlungswillen und legen fest, wie zu einem späteren Zeitpunkt in bestimmten gesundheitlichen Fragen entschieden werden soll, wenn Sie Ihren Willen einmal nicht mehr selbst bilden oder äußern können. So stellen Sie auch in diesen Fällen sicher, dass Ihre Wünsche im Hinblick auf medizinische Behandlungen und Pflege in Ihrem Sinne umgesetzt werden.

Mit einer Betreuungsverfügung können Sie dem Betreuungsgericht einen von Ihnen gewünschten Betreuer vorschlagen, der dann als gesetzlicher Betreuer eingesetzt wird und bestimmte, festgelegte Aufgaben für Sie übernimmt. Dieser gesetzliche Betreuer unterliegt der Kontrolle durch das Betreuungsgericht. Durch die Betreuungsverfügung können Sie sicherstellen, dass die von Ihnen gewünschte Person und nicht ein Berufsbetreuer zur Wahrnehmung Ihrer Angelegenheiten bestellt wird. Mit der Errichtung eines testaments haben Sie die Möglichkeit, selbst über Ihren Nachlass zu entscheiden. Sie können damit von der gesetzlichen Erbfolge abweichen, Ihren Nachlass nach den eigenen Vorstellungen verteilen und verhindern, dass der Staat erbt, falls keine gesetzlichen Erben vorhanden sind.

In der Ihnen vorliegenden Broschüre informieren wir Sie über die Möglichkeiten einer Vorsorgevollmacht. Mit einer solchen Vollmacht beauftragen Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, für Sie bestimmte Aufgaben zu erledigen und rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben. In einer Notsituation, wenn Sie Ihre Vorstellungen nicht mehr äußern können und handlungsunfähig sind, regelt Ihre Vertrauensperson die Angelegenheiten für Sie. So kann die Einsetzung eines gesetzlichen Betreuers vermieden werden, da eine Betreuung nur dann angeordnet werden soll, soweit keine Vorsorgevollmacht erteilt wurde und Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.

Sinnvollerweise sollten Sie die Vorsorgevollmacht mit einer Patientenverfügung kombinieren. Ihre Vertrauensperson kennt Ihre Wünsche und darf aufgrund der Vollmacht rechtlich Ihren Willen gegenüber Ärzten und anderen ausdrücken und durchsetzen.

Diese Broschüre richtet sich vorrangig an Menschen, die eine Vorsorgevollmacht erstellen wollen, aber auch an Angehörige und Interessierte, die sich für Familienangehörige informieren und diese bei der Erstellung unterstützen möchten.


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Titelbild der Broschüre "Meine Vorsorgevollmacht - Die Vorsorge-Reihe"
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