Soziales - Schwerbehindertenausweis

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Hintergrundinformationen zum Thema "Schwerbehindertenausweis"

Zur Beurteilung von Anträgen auf einen Schwerbehindertenausweis wurden bis zum 31.12.2008 die so genannten „Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht“ (AHP) herangezogen. Zunächst waren die Anhaltspunkte nur auf das „Versorgungswesen“, d.h. vor allem auf die Begutachtung von Kriegsopfern, anzuwenden. Seit 1974 galten sie auch für die Begutachtungen nach dem Schwerbehindertengesetz. Die Grundlage der AHP waren die Beschlüsse und Empfehlungen des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Versorgungsmedizin beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Trotz der jahrzehntelangen Erfahrung mit den „Anhaltspunkten“ hatte die Rechtsprechung wiederholt gerügt, dass sie nicht demokratisch legitimiert seien. Weder die AHP selbst noch die Organisation, das Verfahren oder die Zusammensetzung des beratenden Expertengremiums beruhten auf einer Rechtsgrundlage. Durch das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes vom 13. Dezember 2007 wurde die geforderte Ermächtigungsgrundlage geschaffen und durch eine Rechtsverordnung konkretisiert. Die „VersorgungsmedizinVerordnung“ wurde am 10. Dezember 2008 erlassen und ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten. 


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