können neben den Gründungsmitgliedern nur die in den verschiedenen Orten und Regionen der Bundesrepublik bestehenden Selbsthilfeorganisationen (Selbsthilfegruppen und Selbsthilfevereinigungen) werden, deren Zweck und Aufgabe denen des Bundesverbandes entsprechen
können natürliche und juristische Personen sowie Personengruppen sein, die bereit sind, die Aufgaben und Ziele des Bundesverbandes zu unterstützen.
Mitgliedsbeiträge:
Das Finanzamt Bonn hat die DLH als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt.
Mitgliedsbeiträge und Spenden sind steuerlich absetzbar
Eine hohe Mitgliederzahl stärkt die Bedeutung der Selbsthilfe. Die DLH unterstützt ihre Gruppen auf vielfältige Weise, hilft bei der Gründung, beim Aufbau und der Bekanntmachung.
Die DLH macht sich für eine stetige Verbesserung der Angebote stark. Eine Übersicht über die wichtigsten Serviceangebote für DLH-Mitgliedsgruppen ist untenstehend zu finden.
Die DLH bündelt und vertritt die Interessen von Betroffenen in verschiedenen Gremien z.B. zu Behandlungsleitlinien oder Schwerbehinderung. Je mehr Gruppen sie vertritt, desto größer ist der Einfluss!
Gruppenleiter können sich bei speziellen fachlichen und organisatorischen Fragen und zur Vermittlung eines Austausches von Betroffenen an den Patientenbeistand der DLH wenden. Gruppenteilnehmer können ebenfalls auf ihn verwiesen werden. Die DLH arbeitet in der Geschäftsstelle mit einem professionellen Team, das einem ehrenamtlichen Vorstand aus Betroffenen und Angehörigen untersteht.