Morbus Waldenström
Inhalt
Beschreibung
Autor: Prof. Dr. Christian Buske, Universitätsklinikum Ulm, 2019
Um die Diagnose Morbus Waldenström stellen zu können, müssen die folgenden drei Kriterien erfüllt sein:
- Nachweis eines lymphoplasmozytischen Lymphoms
- Befall des Knochenmarks
- Nachweis des monoklonalen Proteins IgM
Da die Erkrankung nur diagnostiziert werden kann, wenn Lymphomzellen im Knochenmark
nachweisbar sind, befindet sich ein Patient, der an Morbus Waldenström erkrankt ist, automatisch in einem fortgeschrittenen Stadium.

Dateiname
dlh_infoblatt_morbus-waldenstroem-Buske-2019.pdf
Dateigröße:
195 KB
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