09.09.2010
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Mitgliedschaft in der DLH

Der Bundesverband hat ordentliche Mitglieder und fördernde Mitglieder.

  • Ordentliche Mitglieder können neben den Gründungsmitgliedern nur die in den verschiedenen Orten und Regionen der Bundesrepublik bestehenden Selbsthilfeorganisationen (Selbsthilfegruppen und Selbsthilfevereinigungen) werden, deren Zweck und Aufgabe denen des Bundesverbandes entsprechen
  • Fördernde Mitglieder können natürliche und juristische Personen sowie Personengruppen sein, die bereit sind, die Aufgaben und Ziele des Bundesverbandes zu unterstützen.


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