Der Bundesverband hat ordentliche Mitglieder und fördernde Mitglieder.
Ordentliche Mitglieder können neben den Gründungsmitgliedern nur die in den verschiedenen Orten und Regionen der Bundesrepublik bestehenden Selbsthilfeorganisationen (Selbsthilfegruppen und Selbsthilfevereinigungen) werden, deren Zweck und Aufgabe denen des Bundesverbandes entsprechen
Fördernde Mitglieder können natürliche und juristische Personen sowie Personengruppen sein, die bereit sind, die Aufgaben und Ziele des Bundesverbandes zu unterstützen.